Nachhaltigkeitsprämie/Waldhektarprämie/Bundeswaldprämie
Nachhaltigkeitsprämie/Waldhektarprämie/Bundeswaldprämie
(aktualisiert am 18.12.2020)
Corona-Konjunkturprogramm für die Forstwirtschaft
Sehr geehrtes Mitglied,
die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und als Reaktion auf deren wirtschaftliche Folgen im Juni dieses Jahres ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Mrd. Euro beschlossen. In diesem Rahmen stellt die Bundesregierung 700 Mio. Euro für den Sektor Forst und Holz bereit. Neben einem Investitionsprogramm und einer Stärkung des Holzbaus können 500 Mio. Euro direkt von Waldbesitzern beantragt werden, sofern die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung zertifiziert ist und ein SVLFG-Bescheid vorliegt.
Als Waldbesitzer und Mitglied der Waldbesitzervereinigung Parsberg e.V. nehmen Sie an der PEFC-Zertifizierung teil und können somit von dieser Konjunkturbeihilfe profitieren. Sie können einen einmaligen Förderbetrag in Höhe von 100 Euro pro Hektar Waldfläche erhalten.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Ihr Waldbesitz ist insgesamt größer als 1 ha; damit gilt eine Bagatellgrenze von 100 Euro.
- Sie können die Konjunkturbeihilfe im Rahmen Ihres De-minimis-Kontingentes erhalten; im Antragsverfahren müssen Sie eine entsprechende De-minimis-Erklärung abgeben und im Onlineantrag alle De-minimis-Förderbescheide der letzten drei Jahre angeben.
- Die nachhaltige Bewirtschaftung Ihres Waldes ist zertifiziert (z. B. PEFC >>> hier erhalten Sie Informationen zur Zertifizierung) und
- die Konjunkturbeihilfe wird fristgerecht über ein Online-Portal beantragt und die erforderlichen Nachweise werden vollständig eingereicht.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) und kann bis 30.10.2021 erfolgen. Alle Informationen und den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier: www.bundeswaldpraemie.de
Im Antragsverfahren müssen Sie Angaben aus Ihrem Beitragsbescheid der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) übernehmen und Angaben zur Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung machen. Hierzu benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung über Ihre Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bei der Waldbesitzervereinigung Parsberg e.V..
Bitte beachten Sie, dass die Angaben im SVLFG-Bescheid (Berufsgenossenschaft) mit den Angaben in der Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei der WBV und die damit verbundene Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung übereinstimmen. Dies gilt für Name und Anschrift des Waldbesitzers ebenso, sowie für die Größe der Forstfläche. Damit wir Ihnen eine Bescheinigung mit den aktuellen Daten ausstellen können, haben bereits alle Mitglieder der WBV Parsberg automatisch unser Formular zugeschickt bekommen. Dieses Formular gleichen Sie bitte mit Ihrem SVLFG-Bescheid ab und bessern gegebenfalls die Daten aus. Das unterschriebene Formular senden Sie dann bitte an uns zurück.
Sobald wir das ausgefüllte Formblatt zurückerhalten, erhalten Sie von uns schnellstmöglich die notwendigen Unterlagen zur Antragsstellung, die da sind:
- die aktualisierte Mitgliedsbescheinigung unserer WBV mit Angabe der Waldfläche
- die Kopie der PEFC-Zertifizierungsurkunde
- die Kopie der PEFC-Rechnung (Achtung: sie muss NICHT bezahlt werden! Es handelt sich lediglich um die Kopie unserer Rechnung!)
- und zusätzlich als Hilfestellung unsere Ausfüllanleitung, anhand der Sie die Beantragung vornehmen können.
Bitte warten Sie mit der Beantragung, bis Sie alle erforderlichen Unterlagen von uns bekommen haben! Grund: Sie müssen die erforderlichen Unterlagen innerhalb 10 Werktagen nach Antragstellung per Post an das FNR senden! Die Antragsnummer sowie die Adresse für den Postversand wird dem Antragsteller per Mail zusammen mit der Eingangsbestätigung des Online-Antrages zugestellt. Folgende Unterlagen müssen nach Antragstellung in Form von Kopien auschließlich auf dem Postweg an die FNR geschickt werden:
- Eingangsbestätigung des Online-Antrages (hängt der Bestätigungsmail als PDF an)
- der vollständige, auf den Antragsteller ausgestellte Sozialversicherungsbescheid
- Zertifikatsnachweise (PEFC-Rechnung, Zertifizierungsurkunde)
- Mitgliedsbescheinigungen (z. B. unserer WBV)
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Antragstellung sind unter https://www.bundeswaldpraemie.de/faq zu finden. Außerdem gibt es vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMEL) gibt es einen Flyer, den Sie hier herunterladen können,...
Wir freuen uns sehr, dass Sie über die Mitgliedschaft in unserem Zusammenschluss Zugang zu diesem Konjunkturprogramm erhalten. Für uns ist die Abwicklung mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für den Bearbeitungsaufwand und die Ausstellung der Bescheinigung mit den förderrelevanten Daten eine Gebühr von 15,00 Euro (netto) erheben müssen. Es handelt sich um eine individuelle Leistung, die nicht allen Mitgliedern unseres Zusammenschlusses offen steht. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Sollten Sie Probleme mit dem Online-Antrag haben, sind wir gerne bereit, gegen eine Gebühr die Antragstellung zu übernehmen. Bitte sprechen Sie uns darauf an!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre WBV Parsberg