Holznutzung infolge höherer Gewalt
Holznutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) sind Nutzungen, die durch Eis-, Schnee-, Windbruch oder Käferfraß oder ein anderes Naturereignis, das in seinen Folgen den angeführten Ereignissen gleichkommt, verursacht werden (§ 34 b Abs. 1 Nr. 2 EStG). Hierzu gehören nicht die Schäden, die in der Forstwirtschaft regelmäßig entstehen. Beim Landesamt für Steuern kann ein Antrag auf ermäßigte Steuersätze auf Einkünfte aus Kalamitätsnutzungen gestellt werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne mit unserem Büro oder einem unserer WBV-Förster in Verbindung setzen
! Bei Antragstellung bitte unbedingt im WBV-Büro (Telefon 09182/1480) melden, damit die Abrechnung richtig ausgestellt werden kann!
! Die Meldung ans Finanzamt muss zwingend VOR dem Einschlag geschehen!
! Bei Notwendigkeit zum sofortigem Beginn der Aufarbeitung z. B. durch Borkenkäfergefahr, Verkehrssicherung, oder ähnliches, notieren Sie dies bitte UNBEDINGT auf dem Antrag.
(Textbeispiel: "Durch Gefahr in Verzug (Borkenkäfer) wurde bereits mit dem Einschlag begonnen".)