Holznutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
Holznutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) sind Nutzungen, die durch Eis-, Schnee-, Windbruch oder Käferfraß oder ein anderes Naturereignis, das in seinen Folgen den angeführten Ereignissen gleichkommt, verursacht werden (§ 34 b Abs. 1 Nr. 2 EStG). Hierzu gehören nicht die Schäden, die in der Forstwirtschaft regelmäßig entstehen
! Bitte vorab Rücksprache mit unserem Forsttechniker Josef Meier (Handy 0175/5719548) - er hilft Ihnen bei der Meldung
! Bitte auch im WBV-Büro (Telefon 09182/1480) melden, damit die Abrechnung richtig ausgestellt werden kann
! Die Meldung ans Finanzamt muss zwingend VOR dem Einschlag geschehen!
> Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern, hier erhalten Sie Informationen und Formulare zum Download