Waldförderprogramm WALDFÖPR2020
Waldförderprogramm WALDFÖPR2020 (ab 17.2.2020)
Mit dem waldbaulichen Förderprogramm (WALDFÖPR) bietet der Freistaat Bayern Waldbesitzern/innen einen ausführlichen Katalog über waldbauliches Handeln und Arbeiten, welche mit staatlichen Finanzmitteln gefördert werden können. Ihre Beratungsförsterin bzw. Ihr Beratungsförster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berät Sie ausführlich bei fachlichen Fragen und unterstützt Sie bei der Antragsstellung. Antragsberechtigt sind Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen.
> Internetseite des STMELF für weitere Informationen
im WALDFÖPR enthalten:
Förderprogramm bei Pflanzung, Saat, Naturverjüngung, Bestands-/Bodenpflege, Waldschutzmaßnahmen,...
> Die Beantragung erfolgt über den zuständigen staatlichen Revierleiter. Immer vor Maßnahmenbeginn anrufen!
> Förderhöchstsätze/Tabelle
im WALDFÖPR enthalten:
Förderprogramm bei insektizidfreier Borkenkäferholzbekämpfung außerhalb von Schutzwald
Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten außerhalb von Schutzwald (nur während der Borkenkäfersaison)
> mehr Infos über die geltenden Voraussetzungen dazu hier...