Aktuelles
Aktuelle Informationen zu:
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WohnWelten: Thoma-Haus: Ein Haus aus Vollholz
Wie baut man ein Haus, das die Raumtemperatur von alleine regelt? Und wie schafft man es, ein Zuhause zu bauen, das der Natur und der eigenen Gesundheit guttut? Hier ein Video dazu...
Erwin Thoma - Preise und Kosten bei Holz100
In diesem Video beantworten Elisabeth und Erwin Thoma die Frage: Was kostet ein Holz100 Haus? Und vor allem – was ist bei dieser komplexen Frage beim Hausbau noch zu bedenken, worauf soll man darüber hinaus achten? Hier das Video...
Waldarbeiten während Lockdown
Viele Waldbesitzer stellen sich zur Zeit die Frage, ob forstliche Arbeiten (z. B. Holzernte, Pflanzungen, Pflegemaßnahmen etc.) weiter möglich sind. Das StMELF hat hierzu folgende Information auf dem Walbesitzerportal eingestellt:
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Forstliche Arbeiten sind tagsüber unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften grundsätzlich weiter zulässig. Soweit sie nicht als berufliche Tätigkeit (Waldbesitzer, Forstliche Dienstleister) ausgeübt werden (Stichwort „Brennholzselbstwerber“), sind die geltenden Kontaktbeschränkungen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten.
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Auch die Kontrolle auf Borkenkäferbefall ist weiterhin möglich. Waldbesitzer sind hierzu gesetzlich verpflichtet.
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Die Vorgaben zur Arbeitssicherheit sind selbstverständlich einzuhalten. Alleinarbeit ist bei motormanueller Aufarbeitung nicht zulässig, die gebotenen Schutzmaßnahmen (Abstand mindestens 1,5 Meter und kein Körperkontakt) sind jedoch zu wahren. Mehr Infos zum Thema Arbeitssicherheit gibt es unter: https://www.svlfg.de/forst.
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Darüber hinaus stellt sich oftmals die Frage, ob die Waldbesitzer von uns Material für forstliche Arbeiten in Empfang nehmen können und ob oder wie Beratung stattfinden kann.
Materialausgabe: Generell sollten Kontakte auf ein Minimum bzw. das absolut notwendige Maß reduziert werden. Allerdings ist die Waldarbeit nach den dargestellten Grundsätzen durch das Ministerium weiterhin notwendig und erforderlich. Dazu zählt konsequenterweise auch die Ausgabe von Material. Dies sollte unter Corona-Bedingungen erfolgen. Zur Einhaltung eines gewissen Schutzes bzw. der Abstand- und Hygieneregeln sollte die Ausgabe durch die WBV nur per Abholung unter vorheriger Anmeldung erfolgen. Die Ware kann so bereitgestellt und ohne Kundenkontakt ausgegeben werden.
Beratung, insbesondere Bundeswaldprämie: Persönliche Beratungsleistungen sollten generell unterbleiben. Informationen zur Bundeswaldprämie können telefonisch oder über die Homepage gegeben werden. Unterschriftsleistungen können über den Postweg oder außerhalb der Geschäftsstelle erfolgen.
Dürremonitor Deutschland (Niederschlagskarten und Übersicht über pflanzenverfügbares Wasser)
Der UFZ-Dürremonitor liefert täglich flächendeckende Informationen zum Bodenfeuchtezustand in Deutschland. Grundlage sind Simulationen mit dem am UFZ entwickeltem mesoskaligem hydrologischen Modell mHM.
Auf den Karten sehen Sie den tagesaktuellen Dürrezustand des Gesamtbodens und des Oberbodens, der schneller auf kurzfristige Niederschlagsereignisse reagiert, sowie das pflanzenverfügbare Wasser im Boden. >>> hier klicken um zur den Niederschlagskarten zu kommen (wenn Sie ganz nach unten scrollen, können Sie animierte Karten sehen, die die zeitliche Entwicklung darstellen)