Holznutzung infolge höherer Gewalt
Holznutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) sind Nutzungen, die durch Eis-, Schnee-, Windbruch oder Käferfraß oder ein anderes Naturereignis, das in seinen Folgen den angeführten Ereignissen gleichkommt, verursacht werden (§ 34 b Abs. 1 Nr. 2 EStG). Hierzu gehören nicht die Schäden, die in der Forstwirtschaft regelmäßig entstehen
! Bei Fragen können Sie sich gerne mit einem unserer WBV-Förster in Verbindung setzen
! Bitte auch im WBV-Büro (Telefon 09182/1480) melden, damit die Abrechnung richtig ausgestellt werden kann
! Die Meldung ans Finanzamt muss zwingend VOR dem Einschlag geschehen!
! Bei Notwendigkeit zum sofortigem Beginn der Aufarbeitung durch Gefahr in Verzug z. B. durch Borkenkäfergefahr, Verkehrssicherung, oder ähnliches, notieren Sie dies bitte UNBEDINGT auf dem Antrag