Förderprogramm zu Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes / neue Bundeswaldprämie
Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" (bisher bekannt als "neue Bundeswaldprämie") zur Honorierung von Klima- und Biodiversitätsschutzfunktionen des Waldes
Online-Antragsverfahren startet am 12. November 2022
Gegenstand der Förderung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über den Standards der Zertifizierungssysteme PEFC und FSC hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und gegen die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen.
Für Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren steht die FNR (Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die FNR ist ab sofort unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Telefon: 03843 6930-600 (Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 9-14 Uhr und Freitag 9-11 Uhr)
E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de
- Homepage für die Beantragung des Förderprogrammes: https://www.klimaanpassung-wald.de/
- relevante und hilfreiche Dokumente zu Ihrem Förderantrag finden Sie hier...
- den FAQ (Fragen und Antworten)-Bereich finden Sie hier...
- oder einen Fragen/Antworten-Katalog zum download: hier klicken...
- Pressemitteilung der SVLFG über den zur Beantragung benötigten Bescheid hier klicken...
Tipp: Beim Online-Antrag wird nach "Angaben zum geplanten Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements" gefragt. Wenn Sie Mitglied in unserer WBV sind, können Sie hier "Zertifikat PEFC" auswählen (als Mitglied der WBV Parsberg nehmen Sie automatisch an der PEFC-Zertifizierung teil). Sie brauchen zum Zeitpunkt der Antragstellung zunächst keine Unterlagen/Nachweise von der WBV. Erst nach einem positiven Bewilligungsbescheid müssen Sie den erforderlichen Zertifikatsnachweis einreichen.
Die Teilnahme an dem PEFC-Zusatzmodul ist seitens PEFC je Hektar und Jahr kostenpflichtig (ca. 3 €/Jahr und Hektar)!
Den Nachweis über die Zertifizierung erhalten Sie von uns (nur auf Anfrage), jedoch wird auch unsere WBV Gebühren für den Mehraufwand verlangen müssen.
Bitte beachten!
Verantwortlich für die Antragstellung, die Umsetzung der geforderten Kriterien, die Richtigkeit aller Angaben, sowie die Begleitung bei den anstehenden Kontrollen sind Sie als Waldbesitzer(-in)!
Die Verpflichtung geht im Falle einer Waldübergabe oder eines Waldverkaufs auf den Nachfolger über!
Bitte richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR.