Förderprogramm zu Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes / neue Bundeswaldprämie
Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" (bisher bekannt als "neue Bundeswaldprämie") zur Honorierung von Klima- und Biodiversitätsschutzfunktionen des Waldes
(Start Online-Antragsverfahren 12. November 2022)
Haben Sie bereits einen Antrag gestellt? Dann bitte hier klicken, um zu erfahren, wie es weitergeht...
Gegenstand der Förderung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über den Standards der Zertifizierungssysteme PEFC und FSC hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und gegen die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen.
Für Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren steht die FNR (Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die FNR ist ab sofort unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Telefon: 03843 6930-600 (Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 9-14 Uhr und Freitag 9-11 Uhr)
E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de
- Homepage für die Beantragung des Förderprogrammes: https://www.klimaanpassung-wald.de/
- relevante und hilfreiche Dokumente zu Ihrem Förderantrag finden Sie hier...
- den FAQ (Fragen und Antworten)-Bereich finden Sie hier...
- oder einen Fragen/Antworten-Katalog zum download: hier klicken...
- Pressemitteilung der SVLFG über den zur Beantragung benötigten Bescheid hier klicken...
Tipp: Beim Online-Antrag wird nach "Angaben zum geplanten Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements" gefragt. Wenn Sie Mitglied in unserer WBV sind, können Sie hier "Zertifikat PEFC" auswählen (als Mitglied der WBV Parsberg nehmen Sie automatisch an der PEFC-Zertifizierung teil). Sie brauchen zum Zeitpunkt der Antragstellung zunächst keine Unterlagen/Nachweise von der WBV. Erst nach einem positiven Bewilligungsbescheid müssen Sie den erforderlichen Zertifikatsnachweis einreichen.
Die Teilnahme an dem PEFC-Zusatzmodul ist seitens PEFC je Hektar und Jahr kostenpflichtig (ca. 3 €/Jahr und Hektar)!
Den Nachweis über die Zertifizierung erhalten Sie von uns (nur auf Anfrage), jedoch wird auch unsere WBV Gebühren für den Mehraufwand verlangen müssen.
>>> Wer einen positiven Förderbescheid der FNR erhalten hat und bei unserer WBV Mitglied ist, kann sich bei uns melden. Die Registrierung über das sogenannte "PEFC-Fördermodul" kann über uns vorgenommen werden. Zur Registrierung benötigen wir eine Kopie der Bewilligung und den aktuellen SVLFG-Bescheid. Die ebenso benötigte Selbstverpflichtungserklärung erhalten Sie von uns.
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Bitte beachten!
Verantwortlich für die Antragstellung, die Umsetzung der geforderten Kriterien, die Richtigkeit aller Angaben, sowie die Begleitung bei den anstehenden Kontrollen sind Sie als Waldbesitzer(-in)!
Die Verpflichtung geht im Falle einer Waldübergabe oder eines Waldverkaufs auf den Nachfolger über!
Bitte richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR.
Mitteilung vom Bayerischen Waldbesitzerverband vom 12.5.2023:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat über aktuelle Entwicklungen beim Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ informiert.
„Die Änderung der Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement" wird am 15.5.23 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16.5.23 in Kraft. Mit der Änderung wird die Maßgabe des Haushaltsausschusses umgesetzt, bei der Bewilligung der Förderung eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung der bereits eingegangenen Anträge sicherzustellen und über einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu ermöglichen. Diese Möglichkeit besteht jetzt bis zum Ende des Jahres. Die Änderung der Richtlinie enthält ausschließlich administrative Aspekte, die für die beihilferechtliche Freistellung und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erforderlich sind. Sie beinhaltet keine inhaltlichen Änderungen des Programms."
Das BMEL hat die beihilferechtliche Freistellung der Förderrichtlinie (Anzeige bei der EU-Kommission) veranlasst, so dass die Zuwendungen künftig außerhalb der de-minimis-Auflage bewilligt werden.
Das BMF hat die Haushaltsmittel inzwischen freigegeben, so dass die FNR die Bescheidung der vorliegenden Anträge am 16.5.23 wieder aufnehmen kann. Die Antragstellung bei der FNR ist derzeit ohne Einschränkung möglich. Die Anträge werden nach wie vor in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.“
Die bereitgestellten Mittel werden wohl noch bis in den August 2023 über die Länderkontingente vergeben. Für den Freistaat Bayern sind noch Fördermittel verfügbar. Danach werden die Fördermittel außerhalb der Länderkontingente nach Eingangsdatum des Antrages bei der FNR vergeben.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die das Förderprogramm in Anspruch nehmen möchten, sollten zeitnah einen Antrag bei der FNR stellen.